26. November 2020
Das Bundesgericht stoppt die Pläne zur Erhöhung der Grimselstaumauer und verhindert die Zerstörung wertvoller Lebensräume in einer mehrfach geschützten Berglandschaft. Aqua Viva und die Schweizerische Greina-Stiftung hatten gegen das Vorhaben Beschwerde eingereicht, da bei der Bewilligung die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Das Gebiet um den Grimsel-Stausee gehört zum Vorfeld des Unteraargletschers und ist Teil des BLN-Gebiets „Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet“ mit geschützten Moorbiotopen von nationaler Bedeutung. Das Gletschervorfeld gilt zudem als potentielle Aue von nationaler Bedeutung. Die von den Kraftwerken Oberhasli (KWO) geplante Erhöhung der Grimselstaumauer hätte den Wasserspiegel des Stausees um 23 Meter angehoben, wertvolle Moorbiotope und teilweise jahrhundertealte Arven geflutet sowie das Gletschervorfeld komplett zerstört.
Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil fest, dass bislang jegliche Auseinandersetzung mit den dem Projekt entgegenstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes fehlen. Um eine solche zu gewährleisten, muss der Kanton Bern das Projekt zunächst im kantonalen Richtplan festsetzen und hierbei den hohen Stellenwert des Schutzes von Biotopen insbesondere der potentiellen Auen von nationaler Bedeutung berücksichtigen.
Medienmitteilung zum Grimsel-Urteil
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