30. November 2020
Das Bundesgericht eröffnet mit seinem Urteil zur Erhöhung der Grimselstaumauer auch die Chance für den Erhalt der einzigartigen Trift-Landschaft.
Laut Bundesgerichtsurteil hat es der Kanton Bern sowohl beim Grimsel- als auch beim Triftprojekt bislang verpasst, die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der Kanton muss dies nun auf Ebene des Richtplans nachholen und dabei die beiden Projekte aufeinander abstimmen.
Angesichts der starken Beeinträchtigung unserer Gewässer, bestehender Alternativen zur Wasserkraftnutzung und dem ökologischen und landschaftlichen Wert der Trift begrüsst Aqua Viva die Neubewertung als Chance zum Erhalt der einzigartigen Trift-Landschaft.
Das von den Kraftwerken Oberhasli geplante Kraftwerk in der Trift umfasst eine 170 Meter hohe Talsperre, einen Stausee und eine zusätzliche Fassung des Steinwassers unterhalb des Steingletschers. Mit dem Bau würde das erst vor wenigen Jahren durch den Gletscherrückgang freigewordene Hochtal mit dem natürlichen Triftsee, rauschenden Bächen und einem dynamischen Gletschervorfeld unwiederbringlich zerstört.
Ein substantieller Fortschritt im Sinne der Energiewende wäre damit nicht erreicht: Das Kraftwerk könnte mit einer zusätzlichen Jahresproduktion von 145 GWh nur 0,21 Prozent der gesamten Stromproduktion der Schweiz abdecken (2019: circa 68‘000 GWh). Im Vergleich dazu besteht in der Schweiz noch ein ungenutztes Solarstrompotential von 67 TWh/a. Auch die geplante Umlagerung von 200 GWh vom Sommer- ins Winterhalbjahr durch das Triftprojekt würde nur 0,6 Prozent des Landesverbrauchs im Winterhalbjahr entsprechen (2018/19: 33‘832 GWh).
Medienmitteilung zum Trift Projekt vom 30. Novemver 2020