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Gewässerschutzgesetz: Gefahr im Vollzug

Medienmitteilung - 28. Oktober 2020 - Schaffhausen

Die Schweiz verfügt seit 1992 über ein fundiertes Gewässerschutzgesetz. Rund 30 Jahre nach dessen Inkraftsetzung droht dieser Erfolg zu verblassen. Aktuelle Zahlen des BAFU belegen: Die Umsetzung verzögert sich auf allen Ebenen. Aqua Viva berichtet in ihrem aktuellen Themenheft über das enorme Vollzugsdefizit und fordert Politik und Verwaltung endlich zu konsequentem Handeln auf.

„Der Wille zum Gesetzesvollzug ist gering und Umsetzungsverweigerer haben kaum Konsequenzen zu befürchten. Angesichts der zukünftigen Herausforderungen wie dem Klimawandel könnte dies nicht nur den Verlust weiterer Arten und Lebensräume bedeuten, sondern auch dramatische Folgen für uns Menschen mit sich bringen“, sagt Salome Steiner, Geschäftsführerin von Aqua Viva.

Besonders deutlich wird das Vollzugsdefizit anhand der Gewässerraumausscheidung, die bis Ende 2018 hätte erfolgen müssen. Nach einer jüngst im Auftrag des BAFU veröffentlichten Studie haben bis Ende 2019 erst 15 beziehungsweise 13 Prozent (innerhalb bzw. ausserhalb der Bauzone) aller Gemeinden ihre Gewässerräume eigentümerverbindlich ausgeschieden. Mit der vollständigen Zielerreichung wird erst im Jahr 2035 gerechnet – 17 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Vergleichbares lässt sich bei der Restwassersanierung beobachten. Obwohl die Sanierungen bis 2012 hätten umgesetzt werden müssen, traf dies Ende 2018 nur für 881 von 1012 (87 Prozent) sanierungspflichtigen Wasserentnahmen zu. Lediglich in neun Kantonen war die Restwassersanierung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. In den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Luzern lag die Sanierungsquote noch bei unter 60 Prozent.

Für die Gewässerrevitalisierung und die Sanierung der Wasserkraft (Fischgängigkeit, Schwall-Sunk und Geschiebe) sind die Fristen zwar noch nicht verstrichen (2080 bzw. 2030), es zeichnet sich aber eine ähnliche Entwicklung ab. So hätten bei einer linearen Vorgehensweise bis Ende 2018 25 Prozent der sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen saniert werden müssen. Laut BAFU wurden bis Ende 2018 jedoch weniger als drei Prozent der Massnahmen umgesetzt.

In der Schweiz gelten Gewässer und ihre Uferbereiche als die am stärksten bedrohten Lebensräume. In der Folge erleben wir einen dramatischen Artenrückgang am und im Gewässer: Über ein Fünftel der vom Aussterben bedrohten oder ausgestorbenen Arten sind ans Wasser gebunden, ein weiteres Fünftel an Ufer und Feuchtgebiete. Doch auch wir Menschen sind betroffen: Vor allem wo Auen durch menschliche Eingriffe ihre Funktion als Überschwemmungsfläche verlieren, kommt es bei Hochwasser immer wieder zu Schäden an Gebäuden und Verkehrswegen.

Mit dem Themenheft „Gefahr im Vollzug“ macht Aqua Viva darauf aufmerksam, dass es bisher nicht gelungen ist, dem Gewässerschutzgesetz zum Durchbruch zu verhelfen – trotz des dringenden Handlungsbedarfs, breiter gesellschaftlicher Unterstützung und weitreichender Regelungsbefugnisse. Ausserdem präsentiert die Gewässerschutzorganisation Praxisbeispiele gelungener Umsetzungen und zeigt Wege zur Behebung des Vollzugsdefizits.

Ihr Kontakt

Tobias Herbst

Tobias Herbst

Bereichsleiter Kommunikation

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