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Und wieder ist der Rheinfall in Gefahr

Gemeinsame Stellungnahme von Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura, WWF & Aqua Viva zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes Schaffhausen - 11. Oktober 2021 - Schaffhausen / Rheinfall

Der Kanton Schaffhausen will einem einzigartigen Naturmonument mit internationaler Strahlkraft das Wasser abstellen. Dies zumindest sieht die Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes überraschend konkret vor. Das darin vorgesehene Wasserkraftwerk gefährdet Ökologie, Tourismus und das einzigartige Erscheinungsbild des Rheinfalls. So darf ein Wasserwirtschaftsgesetz nicht daherkommen. Die Umweltverbände fordern daher weiterführende Abklärungen, bevor über die Vorlage weiter beraten wird.


Die Revision weist grosse Mängel auf. Dies bestätigt auch die gerade veröffentlichte Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK. Diese besagt, dass die im Gesetzesvorschlag vorgesehene zusätzliche Wasserentnahme zu einer schweren Beeinträchtigung des Charakters des Durchflusses, der Dynamik und damit des einzigartigen Erscheinungsbilds des Rheinfalls führen wird.
 
Die Revision würde in der heute vorliegenden Form die Wassernutzung am Rheinfall in einem sehr grossen Masse erlauben – bis zu einem Drittel der Abflussmenge soll im Sommerhalbjahr in den Kraftwerksstollen und damit am Rheinfall vorbeigeführt werden. Lediglich 250 Kubikmeter pro Sekunde Restwasser sind im Sommerhalbjahr garantiert. Weiter sieht die Revision vor, dass von Oktober bis März eine zusätzliche Nutzung der Wasserkraft am Rheinfall zulässig ist. Lediglich 200 Kubikmeter würden in diesem Zeitraum im Gewässer verbleiben – dies entspricht Niedrigwassern, die heute sehr selten bei extremer Trockenheit auftreten und in den Medien jeweils grosse Beachtung finden[1].
 
Die ENHK weisst klar darauf hin, dass eine Wasserentnahme die Dynamik des Rheinfalls nicht in einem Ausmass beeinträchtigen darf, dass die Lebensraumqualität und der Erlebniswert geschmälert würden. Die maximale gesamthafte Entnahmemenge dürfte aus diesem Grund nicht mehr als 20 Prozent des Mittelwasserabflusses (348 Kubikmeter pro Sekunde[2]) betragen. Ein Abfluss von 278 Kubikmeter pro Sekunde müsste also im absoluten Minimum gewährleistet bleiben, um Ökologie und Landschaftsbild nicht schwer zu beeinträchtigen. Mit dem heute vorliegenden Revisionsvorschlag würde dies klar überschritten.
 
Die ENHK hält klar fest: „Die Wassermenge ist für den Eigenwert und die Einzigartigkeit des Rheinfalls bedeutend. Eine Vielzahl von Lebensräumen mit einzigartigem floristischem und faunistischem Reichtum, die auch durch die Gischt geprägt sind, ist enorm wertvoll.“ Der Charakter des Rheinfalls und das einzigartige Naturschauspiel würden durch die geringere Wassermenge schwer beeinträchtigt. Darunter würden der Rheinfall als Naturjuwel, der Tourismus und die Natur leiden. Zudem lässt der Kanton die hydrologischen und ökologischen Auswirkungen des Klimawandels völlig ausser Acht.
 
Des Weiteren besagt die Stellungnahme der ENHK: „Zudem ist eine zusätzliche schwere Beeinträchtigung insbesondere der durch die Gischt geprägten Lebensräume der Stromschnellen nicht auszuschliessen.“ Die charakteristischen Algen-, Moos- und Fischarten sowie Makroinvertebraten der durch Wasser und Gischt geprägten Lebensräume sind in den Schutzzielen des BLN-Gebietes 1412 Rheinfall aufgeführt. Allein bei den Moosen sind hier mehrere Rote-Listen-Arten dokumentiert, die teilweise kaum Austrocknung vertragen. Es müssten also weitreichende Abklärungen getroffen werden, um die Auswirkungen der geringeren Wasserführung auf diese und weitere stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohten Arten zu untersuchen – denn diese sind gesetzlich geschützt. Die Revision dürfte sich daher in der Praxis sehr schnell als Papiertiger erweisen.
 
Bereits 2014 haben die Stimmbürger des Kantons Schaffhausen der intensiveren Nutzung der Wasserkraft am Rheinfall eine Absage erteilt. In Missachtung des Abstimmungsergebnisses von 2014 sowie in Anbetracht der krassen drohenden Beeinträchtigungen von Ökologie und Landschaftsbild ist es zudem völlig unverständlich, dass mit der Revision des Wasserwirtschaftsgesetztes auch das Mitspracherecht der Bevölkerung gestrichen und das Referendumsrecht gegen ein konkretes Kraftwerksprojekt eliminiert wurden. Umso mehr, da die Schweiz vor allem einen Ausbau beim Winterstrom benötigt, zu welchem der Rheinfall vergleichsweise wenig beitragen kann. Der Rheinfall als Landschaft und als Naturschauspiel ist einzigartig und von hoher Qualität[3]. Das Volk muss das Recht behalten, hier eine sorgfältige Abwägung machen zu können.
 
Die Umweltschutzorganisationen fordern:

  • Der Kanton Schaffhausen muss klar nachweisen, dass die bekannten und allfällige weitere Vorkommen von Rote Liste-Arten am Rheinfall durch die Revision nicht gefährdet sind.
  • Ist dies der Fall, muss eine minimale Restwassermenge von rund 280 Kubikmeter pro Sekunde sowie darüber eine gesamthafte, simultanabflussdynamische Entnahme von maximal 20 Prozent eingehalten werden (vgl. Stellungnahme ENHK).
  • Das Referendumsrecht gegen ein Kraftwerksprojekt muss gewährleistet bleiben.


Quellenangaben
[1] Südkurier, 13.10.2018: Geröllhalde statt Wassermassen: Der trockene Sommer nimmt dem Rheinfall die Kraft.
[2] www.hydrodaten.tg.ch/app/index.html#U2288
[3] Rodewald & Baur 2015: Wasserfälle. Ökologische und sozio-kulturelle Leistungen eines bedrohten Naturmonumentes.

Kontakt
Martina Munz, Aqua Viva, Präsidentin
Tel.: 052 681 29 76, Mobil: 079 744 44 10, E-Mail:

freie Bilder

Der Rheinfall bei einer Wasserführung von 209 Kubikmetern pro Sekunde – eine Geröllhalde. Bildrechte: Thomas Güntert

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Tobias Herbst

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