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UREK-S beschwört ökologische Katastrophe

Medienmitteilung - 13. September 2022 - Winterthur

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beschwört mit ihrem am 9. September 2022 publizierten Vorschlag zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine ökologische Katastrophe in unseren Gewässern. Die durch den Hitzesommer ohnehin dezimierten Fischbestände könnten vielerorts kollabieren. Bedrohte Fischarten sowie weitere Tiere und Pflanzen drohen schweizweit auszusterben.

„Ausgerechnet die UREK vergisst ihre Verantwortung für Umwelt und Natur, unsere Gewässer und die Biodiversität. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will sie den bestehenden und bewährten Naturschutz über den Haufen werfen und damit insbesondere den Gewässerschutz um Jahrzehnte zurückwerfen“ sagt Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva. 

Geht es nach der UREK-S sollen Teile des Gewässerschutzgesetzes ausser Kraft gesetzt werden, insbesondere die Restwassermengen. Aber auch der Bundesrat plant eine zeitlich befristete Erhöhung der Winterproduktion bei Wasserkraftwerken durch eine Reduktion der Restwassermengen. Die zu kleine Wassermenge im Bach könnte zum Todesstoss für gefährdete Arten wie Äsche, See- oder Bachforelle werden. Bereits heute sichern die Restwasserbestimmungen nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes nur minimale Überlebenswassermengen – sofern sie überhaupt angewendet werden. Eine Unterschreitung gerade in den Wintermonaten würde irreparable Schäden nach sich ziehen.

Für Bach- und Seeforellen sind die Wintermonate von zentraler Bedeutung. Zwischen Oktober und Januar ist Laichzeit. Um die Lebensgemeinschaften langfristig zu erhalten, sind ausreichende Wassermengen für die Wanderung zu den Laichgebieten und zur Fortpflanzung selbst nötig. Insbesondere nach dem diesjährigen Rekord-Hitzesommer mit grosser Trockenheit, der die Gewässer bereits massiv belastet und an vielen Orten zu Fischsterben geführt hat, müssen angemessene Restwassermengen garantiert werden.

Mindestrestwassermengen wurden 1991 auf Druck einer Volksinitiative im Gewässerschutzgesetz festgeschrieben. Der Bundesrat bezeichnete sie in seiner damaligen Botschaft zur Revision des Gewässerschutzgesetzes als «Existenzminimum für die wichtigsten vom Gewässer abhängigen Lebensgemeinschaften». Diese nun wieder zu reduzieren, würde die Anstrengungen des Gewässerschutzes in den letzten 30 Jahren zunichtemachen.

Ebenso dramatisch ist der Vorschlag, den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung aus dem Energiegesetz zu streichen. Damit könnten die letzten Naturjuwelen der Schweiz wie die legendäre Rheinschlucht/Ruinaulta und andere geschützte Gewässerlebensräume unbeschaut der Wasserkraftnutzung zum Opfer fallen. Auch hier riskieren wir den Verlust wertvoller Lebensräume für die bereits stark beeinträchtigte Artenvielfalt am und im Gewässer.

Über 80 Prozent der in der Schweiz bekannten 45 000 Tier- und Pflanzenarten sind ans Wasser gebunden. Schon heute hat die Schweiz weltweit die vierthöchste Zahl an ausgestorbenen Fischarten. 59 Prozent der verbleibenden Fischarten und 62 Prozent aller untersuchten Gewässerinsekten stehen als gefährdete oder potentiell gefährdete Arten auf der Roten Liste.

Eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes ist wichtig, auch um die Energiewende zu schaffen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir das Artensterben in und entlang unserer Gewässer weiter verschärfen. Die Solarenergie, Energieeffizienz und auch das Energiesparen bieten uns in diesem Sinne ausreichend Handlungsspielraum, den es zu nutzen gilt. Aqua Viva fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen, einen angemessenen Schutz bedrohter Arten sowie die Einhaltung geltenden Rechts.

Ihr Kontakt

Tobias Herbst

Tobias Herbst

Bereichsleiter Kommunikation

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