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Bild: ©  Jürgen Wackenhut - stock.adobe.com

17. Juli 2023

Kraftwerk Rheinau: BFE knickt ein vor deutscher Regionalverwaltung

Aufgrund eines Entscheids des Regierungspräsidiums Freiburg im Breisgau will das Bundesamt für Energie die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung am Kraftwerk Rheinau «abschreiben». Die Abschreibungsverfügung ist seit dem 7. Juli 2023 rechtskräftig. Für Äschen, Barben und Nasen bleibt die Rheinschlaufe rund um das Kloster Rheinau damit ein verlorener, wenn auch dringend benötigter Lebensraum. Aqua Viva, Pro Natura, der Fischereiverband des Kantons Zürich und der Fischereiverein Rheinau fordern nun den Umbau des Kraftwerks Rheinau als letzten und langfristigen Ausweg zur Verbesserung der ökologischen Situation.


«Bei der Restwassersanierung des Kraftwerks Rheinau spielt das Bundesamt für Energie weiter auf Zeit. Fische und andere Wasserbewohner können allerdings nicht länger warten. Denn Flüsse mit zu geringen Restwassermengen erwärmen sich deutlich schneller und werden angesichts des Klimawandels zur Todesfalle für hitzeempfindliche Arten wie die Äsche»

Alvaro Baumann y Carmona, Projektleiter Gewässerschutz bei Aqua Viva

Das Regierungspräsidium Freiburg erachtet die Restwassersanierung des Kraftwerks Rheinau aufgrund der 2036 anstehenden Neukonzessionierung als «unverhältnismässig» und lehnt ein isoliertes Restwassersanierungsverfahren ab. Das BFE weist nun darauf hin, dass ein Einverständnis mit den deutschen Behörden jedoch absolut zwingend sei für die Restwassersanierung.

Die Umweltorganisationen finden es stossend, dass selbst eine minimale Verbesserung der prekären Restwassersituation rund um Rheinau während laufender Konzession von den Behörden offensichtlich nicht durchgesetzt werden kann – über 30 Jahre nach Inkrafttreten der Restwasserbestimmungen (1992) und fast 50 Jahre nach dem Verfassungsauftrag (1975). Restwassermengen von weniger als 1,5 Prozent des natürlichen Abflusses, wie sie am Kraftwerk Rheinau üblich sind, widersprechen zudem dem internationalen Übereinkommen zum Schutz des Rheins, das von allen Anrainerstaaten unterzeichnet wurde.

Die Rheinschlaufe rund um das Kloster Rheinau befindet sich in einem ökologisch desolaten Zustand. Aufgrund der Wasserentnahme durch das Kraftwerk wird die Restwasserstrecke durch zwei Hilfswehre aufgestaut, um zumindest optisch den Eindruck eines Fliessgewässers zu erhalten. Faktisch entspricht der Rheinabschnitt aber einem Stillgewässer. Typische Flussfische wie Äsche, Barbe und Nase sind aufgrund der fehlenden Dynamik und Strukturvielfalt fast gänzlich verschwunden. All dies in einem Gebiet, das zum Bundesinventar der Landschaften zählt und als potenzieller Lebensraum für Arten auf der Roten Liste und national prioritäre Arten wie der Äsche gilt.

Für die Umweltorganisationen ist es daher keine Option, die gesetzliche Restwassersanierung beim kleinsten Widerstand einer deutschen Regionalverwaltung ersatzlos zu streichen. Die mit der Sanierung angestrebten und gesetzlichen festgelegten Ziele zur Verbesserung der ökologischen Situation müssen sonst auf anderem Wege erreicht werden. Die Umweltorganisationen fordern hierzu die Umwandlung des Kraftwerks Rheinau von einem Ausleitkraftwerk in ein Laufwasserkraftwerk ohne Ausleitung. Nur so kann die ökologische Situation entlang der Rheinschlaufe noch verbessert werden. Obwohl auch solche Kraftwerke mit negativen Auswirkungen auf die Gewässerdynamik und die Fischwanderung verbunden sind, würde der Rhein rund um das Kraftwerk Rheinau damit seinen Charakter als Fliessgewässer zurückgewinnen.

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